Schweizerischer KMU Verband
Bösch 43
6331 Hünenberg
Geltungsbereich:
gültig ab 30.8.2011
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für Verträge über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung in einer Publikation des Schweizerisches KMU Verbandes.
Auftragserteilung:
Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die Auftragsbestätigung des Schweizerische KMU Verbandes. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, wird hievon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Allfällige Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn diese Vereinbarungen in schriftlicher Form vom SKV firmenmässig gefertigt sind. Die mit dem Verkaufs- und Kundendienstpersonal des Schweizerische KMU Verbandes mündlich getroffenen Absprachen, die von den vorgenannten Rechtsgrundlagen abweichen, sind für den Schweizerische KMU Verband nur rechtsverbindlich, wenn diese vom SKV firmenmässig schriftlich bestätigt werden.
Der Schweizerische KMU Verband behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Gesamtauftrages - nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber so rasch wie möglich mitgeteilt.
Bei telefonischer Auftragserteilung oder Auftragsänderung durch den Auftraggeber trägt der Auftraggeber das Risiko für Fehler (z.B. für Hörfehler, Satzfehler, etc.) und hat daher der Auftraggeber weder Anspruch auf Minderung des Preises noch sonstige Ansprüche.
Für den Inhalt und die Form der Anzeige (z.B. Nichtverletzung von Rechten Dritter) ist der Auftraggeber verantwortlich und hat diesbezüglich den Schweizerische KMU Verband klag- und schadlos zu halten. Der Schweizerische KMU Verband ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt und Form hin zu überprüfen. Es trägt hierfür der Auftraggeber die volle Haftung und ersetzt dem Schweizerische KMU Verband jeden Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates (z.B. durch Entgegnung, Beschlagnahme, zivil- oder strafrechtliche Verfolgung) erwächst. Der Schweizerische KMU Verband ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung über die Forderung der dritten Seite herbeizuführen oder der Forderung nachzukommen.
Auftragsabwicklung:
Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Schweizerische KMU Verband nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den Schweizerische KMU Verband ausgeschlossen.
Platzierungswünsche sind für den Schweizerische KMU Verband nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Schweizerische KMU Verband um Erfüllung bemüht. Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen vom Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.
Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.
Der Schweizerische KMU Verband gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Obliegt dem Auftraggeber die Beistellung der Druckunterlagen, so hat er für rechtzeitige, geeignete und unbeschädigte Zurverfügungstellung zu sorgen. Sind Mängel bei dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber keine Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche.
Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Schweizerische KMU Verband vor. Der Auftraggeber hat bei Fehlern, die den Sinn des Inserates wesentlich beeinträchtigen, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige (Wahlrecht des Schweizerische KMU Verbandes), aber nur in dem Ausmass, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weiter gehende Haftungen für den Schweizerische KMU Verband sind ausgeschlossen.
Mängel des Inserates sind vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen des Inserates zu rügen, sonstigenfalls der Auftraggeber seine etwaigen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche verliert.
Bevor ein Artikel/ Inserat abgedruckt wird, erhält der Kunde ein 'gut zum Druck' (GzD). Ohne den gegenteiligen Bericht auf den Erhalt des GzD innerhalb von 48 Stunden gilt das GzD als bestätigt. Aus technischen Gründen werden GzD nur bis 4 Tage vor Druck versendet und korrigiert. Sollten dem Schweizerische KMU Verband Manuskripte und/oder Inserate oder gewünschte Korrekturen (aufgrund eines vorher versandten GzD) geschickt werden und es sind weniger als 5 Tage bis zum Druck so wird kein GzD mehr erstellt und Anpassungen resp. das Setzen des Textes wird vom Schweizerische KMU Verband direkt ausgeführt. Werden Manuskripte/Inserate als PDF angeliefert, so erhält der Kunde kein GzD, da dieses identisch mit der Vorlage ist. Sendet der Auftraggeber die Ihm übermittelte Auftragsbestätigung nicht bis zum Anzeigeschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Wochen nach Erscheinen der letzten Anzeige. Hinsichtlich der Aufbewahrung übernimmt der Schweizerische KMU Verband keine Haftung für die Druckunterlagen.
Allenfalls anfallende Satz-, Repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
Der Auftraggeber erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Exemplar der Publikation.
Storno:
Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis zum Anzeigenschluss möglich. Danach hat der Auftraggeber eine Stornogebühr von 25% des Anzeigenpreises zuzüglich bereits angefallener Satz-, Repro- und Lithokosten zu bezahlen. Beilagen, Beihefter, Aufkleber und Umschläge können bis 4 Wochen vor dem Anzeigenschluss storniert werden. Danach wird eine Stornogebühr in der Höhe von 35% des vereinbarten Preises verrechnet.
Kosten, die durch Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Zahlung:
Zu den jeweils gültigen, in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (Mehrwertsteuer) zu bezahlen.
Die Rechnung ist 10 Tage nach Ausstellung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. zuzüglich MwSt sowie allfälligen Mahnkosten zu bezahlen.
Der Schweizerische KMU Verband ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages des Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug. Es gilt schweizerisches Recht
Bösch 43
6331 Hünenberg
Geltungsbereich:
gültig ab 30.8.2011
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für Verträge über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung in einer Publikation des Schweizerisches KMU Verbandes.
Auftragserteilung:
Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die Auftragsbestätigung des Schweizerische KMU Verbandes. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, wird hievon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Allfällige Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn diese Vereinbarungen in schriftlicher Form vom SKV firmenmässig gefertigt sind. Die mit dem Verkaufs- und Kundendienstpersonal des Schweizerische KMU Verbandes mündlich getroffenen Absprachen, die von den vorgenannten Rechtsgrundlagen abweichen, sind für den Schweizerische KMU Verband nur rechtsverbindlich, wenn diese vom SKV firmenmässig schriftlich bestätigt werden.
Der Schweizerische KMU Verband behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Gesamtauftrages - nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber so rasch wie möglich mitgeteilt.
Bei telefonischer Auftragserteilung oder Auftragsänderung durch den Auftraggeber trägt der Auftraggeber das Risiko für Fehler (z.B. für Hörfehler, Satzfehler, etc.) und hat daher der Auftraggeber weder Anspruch auf Minderung des Preises noch sonstige Ansprüche.
Für den Inhalt und die Form der Anzeige (z.B. Nichtverletzung von Rechten Dritter) ist der Auftraggeber verantwortlich und hat diesbezüglich den Schweizerische KMU Verband klag- und schadlos zu halten. Der Schweizerische KMU Verband ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt und Form hin zu überprüfen. Es trägt hierfür der Auftraggeber die volle Haftung und ersetzt dem Schweizerische KMU Verband jeden Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates (z.B. durch Entgegnung, Beschlagnahme, zivil- oder strafrechtliche Verfolgung) erwächst. Der Schweizerische KMU Verband ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung über die Forderung der dritten Seite herbeizuführen oder der Forderung nachzukommen.
Auftragsabwicklung:
Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Schweizerische KMU Verband nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den Schweizerische KMU Verband ausgeschlossen.
Platzierungswünsche sind für den Schweizerische KMU Verband nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Schweizerische KMU Verband um Erfüllung bemüht. Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen vom Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.
Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.
Der Schweizerische KMU Verband gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Obliegt dem Auftraggeber die Beistellung der Druckunterlagen, so hat er für rechtzeitige, geeignete und unbeschädigte Zurverfügungstellung zu sorgen. Sind Mängel bei dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber keine Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche.
Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Schweizerische KMU Verband vor. Der Auftraggeber hat bei Fehlern, die den Sinn des Inserates wesentlich beeinträchtigen, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige (Wahlrecht des Schweizerische KMU Verbandes), aber nur in dem Ausmass, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weiter gehende Haftungen für den Schweizerische KMU Verband sind ausgeschlossen.
Mängel des Inserates sind vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen des Inserates zu rügen, sonstigenfalls der Auftraggeber seine etwaigen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche verliert.
Bevor ein Artikel/ Inserat abgedruckt wird, erhält der Kunde ein 'gut zum Druck' (GzD). Ohne den gegenteiligen Bericht auf den Erhalt des GzD innerhalb von 48 Stunden gilt das GzD als bestätigt. Aus technischen Gründen werden GzD nur bis 4 Tage vor Druck versendet und korrigiert. Sollten dem Schweizerische KMU Verband Manuskripte und/oder Inserate oder gewünschte Korrekturen (aufgrund eines vorher versandten GzD) geschickt werden und es sind weniger als 5 Tage bis zum Druck so wird kein GzD mehr erstellt und Anpassungen resp. das Setzen des Textes wird vom Schweizerische KMU Verband direkt ausgeführt. Werden Manuskripte/Inserate als PDF angeliefert, so erhält der Kunde kein GzD, da dieses identisch mit der Vorlage ist. Sendet der Auftraggeber die Ihm übermittelte Auftragsbestätigung nicht bis zum Anzeigeschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Wochen nach Erscheinen der letzten Anzeige. Hinsichtlich der Aufbewahrung übernimmt der Schweizerische KMU Verband keine Haftung für die Druckunterlagen.
Allenfalls anfallende Satz-, Repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
Der Auftraggeber erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Exemplar der Publikation.
Storno:
Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis zum Anzeigenschluss möglich. Danach hat der Auftraggeber eine Stornogebühr von 25% des Anzeigenpreises zuzüglich bereits angefallener Satz-, Repro- und Lithokosten zu bezahlen. Beilagen, Beihefter, Aufkleber und Umschläge können bis 4 Wochen vor dem Anzeigenschluss storniert werden. Danach wird eine Stornogebühr in der Höhe von 35% des vereinbarten Preises verrechnet.
Kosten, die durch Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Zahlung:
Zu den jeweils gültigen, in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (Mehrwertsteuer) zu bezahlen.
Die Rechnung ist 10 Tage nach Ausstellung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. zuzüglich MwSt sowie allfälligen Mahnkosten zu bezahlen.
Der Schweizerische KMU Verband ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages des Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug. Es gilt schweizerisches Recht